Halteverbotszone

Halteverbot für Umzug bestellen

Halteverbot für Umzug - Halteverbotszone

Halteverbot genehmigen und aufstellen lassen

Rechtliches

Amtliches Halteverbot

Einen Parkplatz mit Stühlen, Kisten und Absperrbänder abzusperren, ist ohne behördliche Genehmigung VERBOTEN. Das ein parkplatzsuchender Nachbar dies ignorieren und abreißen kann, ist die eine Sache – Sie haben rein rechtlich keinen Anspruch auf dieses Halteverbot. Viel wichtiger ist aber, dass Sie durch das selbstaufgebaute Halteverbot einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vornehmen. Dafür können Sie rechtlich belangt werden. Kommt jemand durch Ihre Absperrung zu Schaden, müssen Sie dafür haften und das kann, ohne Versicherungsschutz, wegen Fahrlässigkeit, richtig teuer werden. Für Ihren Umzug muss ein amtliches Halteverbot her.

Wir kümmern uns um Ihr Halteverbot

Machen Sie es wie die Profis!

  • Rechtzeitige Beantragung aller Anträge und Genehmigungen bei der Stadt
  • Einhaltung aller notwendigen Fristen
  • Fristgerechte Erledigung – Transport, Aufstellen der Verbotsschilder und Abbau

So können Sie sich voll und ganz auf Ihren Umzug konzentrieren und Ihre Nachbarn sich rechtzeitig darauf einstellen.

Wir sind zertifiziert gem. ZTV-SA 97 und MVAS 99.
Halteverbotszone - Wir sind zertifiziert gem. ZTV-SA 97 und MVAS 99 - RSA.

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99,90 €

Angebotspreis gilt für eine Halteverbotszone im Raum Dresden einschließlich Schilder, Transport, Auf- und Abbau, zzgl. Verwaltungsgebühren der Stadt Dresden für die Ausnahmegenehmigung von 15,00 €.
Festpreis inkl. MwSt.


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Bestellung einer amtlichen Halteverbotszone

Folgende Daten benötigen wir von Ihnen:

Eine Halteverbotszone muss mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin bei uns bestellt werden!

  • Dauer der Sperrung (Bsp. 07.00-18.00 Uhr am Umzugstag 23.07.)
  • Länge der Halteverbotszone in Metern (Bsp. Länge des Umzugsauto + etwa 3-5 Meter)
  • Straße mit Hausnummer
  • Aufstellungsort (Bsp. Fahrbahn, Parkstreifen oder Gehweg)



Wissenswertes

Fremde Fahrzeuge in meiner Halteverbotszone

Alle Schilder wurden fristgerecht aufgestellt und ein KFZ steht am Umzugstag (noch immer) in dieser Zone? So dürfen Sie dieses jetzt abschleppen lassen. Auch wenn der Fahrzeughalter im Urlaub ist und so die rechtzeitig aufgestellte Halteverbotszone gar nicht hätte sehen können, ist dieser seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Er hätte jemanden mit der Absicherung während seiner Abwesenheit beauftragen müssen.
Um sich Ärger mit Ihren alten oder neuen Nachbarn zu ersparen, können Sie allerdings vorab die Polizei darum bitten, den Halter des Fahrzeuges ausfindig zu machen, um diesen die Chance zu geben, das Fahrzeug aus der Halteverbotszone zu entfernen.

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