Kleinreparaturen und Ausbesserungen nach Auszug
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Kleinreparaturen und Ausbesserungen
- Laminat- und Parkettschäden
- Kunststoffschäden an Türen, Fenstern und sonstigen Bauteilen
- Emailleschäden an Sanitärelementen
- Löcher in Fliesenfugen mit Fugenmassen
- Fliesenschäden mit Reparaturmasse und Fliesenlack
Fachgerecht und Schlüsselfertig
Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallation
- Siliconfugenerneuerung mit Sanitärdichtstoffen
- Austausch von WC- und Waschbecken, Bad- und Küchenarmaturen
- Erneuerung und Erweiterung von Heizkörperelementen
- Reparatur und Austausch von Lüftern, Bauteilen und wechseln von Filtern
- Reparaturen und Erneuerung von Elektroinstallationen
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Ausbau, Fliesen, Bauelemente
- Reparaturen und Neuherstellung von Trockenbauflächen
- Kleinreparaturen von Putz- und Mauerschäden
- Reparaturen und Neuverlegung von Fliesen im Wohnraum
- Austausch, Erneuerung und Einstellung von Tür- und Fensterelementen
- Erneuerung von Siliconfugen an Fensterelementen
- Austausch von Dichtungen, Profilen und Beschlägen an Fenstern und Türen
Renovieren bei Auszug
Was sind Schönheitsreparaturen?
Die Schönheitsreparaturen gehören zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Im Laufe der Mietzeit wird bei normalen Leben die Wohnung abgenutzt. Durch Schönheitsreparaturen mit Farbe und Tapeten wird der Wohnungsabnutzung entgegengewirkt. Hier sind das Tapezieren oder Streichen von Wänden, Decken, Türen, Heizkörpern und der Innenseiten der Fenster zu nennen. Hingegen Schönheitsreparaturen im Treppenhaus, am Dachboden oder Keller sind allein Sache des Vermieters – ebenso Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten.
Schönheitsreparaturen – streichen oder nicht streichen? Wir helfen Ihnen!
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